Statuten des Vereins `Initiative ProAging´

  1. Name und Sitz
    Unter dem Namen `Initiative ProAging´ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des jeweiligen Präsidenten.
  2. Zweck
    Der Verein verfolgt das Ziel, vielen Menschen ein frohes Älterwerden zu ermöglichen. Der Verein arbeitet auf der Grundlage des christlichen Glaubens. Das Alter soll in unserer Gesellschaft zum Gesprächsthema werden. Chancen und Risiken dieses Lebensabschnitts werden gesehen. Ziel ist der mündige Umgang mit dem Älterwerden.
  3. Mittel
    Zur Verfolgung des Vereinszwecks kann die Mitgliederversammlung Mitgliederbeiträge erheben. Spenden werden gerne entgegengenommen.
  4. Mitgliedschaft
    Vereinsmitglieder werden durch Berufung in den Verein aufgenommen. Die Berufung kommt durch eine Abstimmung im Vorstand zustande.
  5. Organe des Vereins
    Die Organe des Vereins sind:

    1. Die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich durch den Präsidenten einberufen wird. Die Einladung erfolgt per E-Mail mindestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin. Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Kompetenzen: Wahl der Vorstandsmitglieder und des Revisors, Abnahme der Jahresrechnung.
    2. Der Vorstand besteht mindestens aus Präsident, Vizepräsident, Aktuar und Kassier und wird durch die Mitgliederversammlung jeweils für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen, führt die laufenden Geschäfte und fasst Beschluss über alle Geschäfte, die nicht zwingend der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Der Vorstand sorgt insbesondere für die Werbung, Durchführung und Auswertung aller Angebote der `Initiative ProAging´.
    3. Der Rechnungsrevisor wird durch die Vereinsversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt; Wiederwahl ist möglich. Der Revisor kontrolliert zuhanden der Mitgliederversammlung die Jahresrechnung.
  6. Unterschrift
    Der Verein wird verpflichtet durch die Einzelunterschrift des Präsidenten oder des Vizepräsidenten.
  7. Inkrafttreten
    Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 20. August 2018 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Winterthur, 20. August 2018

Der Präsident: Alois Burger
Die Aktuarin: Christine Nüesch

Die Gründungsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge:

Max Baumgartner
Alois Burger, Präsident
Verena Burger
Ernst Haupt
Dr. Markus Müller, Initiant und Referent
Christine Nüesch, Vizepräsidentin und Aktuarin
Vreni Schlatter

`Initiative ProAging´
Die Administration koordinert Christine Nüesch

Christine Nüesch
Rainstrass 25
8483 Kollbrunn
Telefon 052 383 14 82

kontakt@initiative-pro-aging.ch